La justice populaire dans l’Europe du Sattelzeit, 1750-1870

Je nach historischen Blickpunkt stammt die Volksjustiz aus antiken Zeiten der Römer, der Franken, der Normannen oder der Sachsen. Sie wird grob als die Ausübung des Rechts durch das „Volk“ definiert. Die Institutionen (jury, Rügegerichte, juge de paix, prud’hommes, Friedensrichter etc.) sowie die Praxis (Charivari, Haberfeldtreiben etc.), die als Volksjustiz charakterisiert sein könnten, wechseln je nach Ort und Epoche. Die „Sattelzeit“ ist eine fundamentale Übergangsperiode der Volksjustiz in Europa. Auf der einen Seite, werden viele uralte Institutionen und Praxis (Rügegerichte oder charivari) als obsolet oder zu reformieren dargestellt (aber nicht sofort abgeschafft). Auf der anderen Seite fördern die Demokratisierung der europäischen Gesellschaften und die Entfaltung des politischen Liberalismus innerhalb eines Jahrhunderts den Aufschwung einer institutionalisierten Volksjustiz (Justice de Paix, jury). Die Legitimität dieser Justiz bleibt jedoch zerbrechlich im Angesicht der Furcht der Regierungen, die Kontrolle über eine seiner Königsrechten zu verlieren. Trotz der Relevanz der Volksjustiz in der „Sattelzeit“, haben Rechtshistoriker sowie Spezialisten der Sozialgeschichte oder Kulturgeschichte dieses Feld vernachlässigt oder nur innerhalb der nationalen Grenzen studiert. Die Definition selber einer Volksjustiz bleibt offen und verlangt neue begriffliche Reflexionen. Ziel der Tagung ist also eine Bilanz der bisherigen Studien über Volksjustiz zu schaffen, und für zukünftige Forschungen Zeichen zu setzen.

Ort

Italienisch-deutsches historisches Institut (Isig)
Via Santa Croce 77
Trente, Italie

Kontakt / Organisation

Emilie Delivre, (delivre@fbk.eu)
Emmanuel Berger (emmanuel.berger@uclouvain.be)

Tagungsveröffentlichung

Emilie Delivré, Emmanuel Berger (edd.): Popular Justice in Europe (18th-19th Centuries), Il Mulino, Duncker & Humblot, 2014

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