Vierter Deutsch-Französischer Parlamentspreis

Vierter Deutsch-Französischer Parlamentspreis ausgeschrieben Der Deutsche Bundestag und die Assemblée Nationale verleihen alle zwei Jahre für wissenschaftliche Arbeiten, die zu einer besseren gegenseitigen Kenntnis der beiden Länder beitragen, den Deutsch-Französischen Parlamentspreis. Um die mit je 10.000 Euro dotierte Auszeichnung können sich deutsche und französische Staatsbürger bewerben, die ein juristisches, wirtschafts-, sozial-, politik- oder anderes geisteswissenschaftliches Werk in deutscher oder französischer Sprache verfasst haben, das seit November 2006 als selbständige Veröffentlichung erschienen ist. Gemeinschaftswerke von bis zu drei Verfassern können berücksichtigt werden, wenn sich alle Autoren gemeinsam bewerben und einen wesentlichen und nachvollziehbaren Beitrag zum Gesamtwerk geleistet haben. Pro Bewerber wird nur jeweils eine Arbeit in das Verfahren aufgenommen. Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Nominierungen durch Dritte akzeptiert. Der Bewerbung sind beizufügen: Drei Exemplare des Werkes, ein Bewerbungsschreiben von höchstens einer Seite, ein Lebenslauf von höchstens zwei Seiten sowie eine Zusammenfassung des eingereichten Werkes von höchstens drei Seiten. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury unter Vorsitz der Präsidenten der beiden Parlamente. Bewerber richten ihre Bewerbung bis zum

31. Juli 2008

an folgende Adresse: Deutscher Bundestag
Wissenschaftliche Dienste
Fachbereich WD 1
Geschichte, Zeitgeschichte und Politik
Platz der Republik 1
11011 Berlin e-mail: (deutsch-franzoesischer-preis@bundestag.de)
Tel.: 030-227-38630 Fax: 030-227-36464
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