Vierter Deutsch-Französischer Parlamentspreis ausgeschrieben
Der Deutsche Bundestag und die Assemblée Nationale verleihen alle zwei
Jahre für wissenschaftliche Arbeiten, die zu einer besseren
gegenseitigen Kenntnis der beiden Länder beitragen, den
Deutsch-Französischen Parlamentspreis. Um die mit je 10.000 Euro dotierte Auszeichnung können sich deutsche und
französische Staatsbürger bewerben, die ein juristisches, wirtschafts-,
sozial-, politik- oder anderes geisteswissenschaftliches Werk in
deutscher oder französischer Sprache verfasst haben, das seit November
2006 als selbständige Veröffentlichung erschienen ist.
Gemeinschaftswerke von bis zu drei Verfassern können berücksichtigt
werden, wenn sich alle Autoren gemeinsam bewerben und einen wesentlichen
und nachvollziehbaren Beitrag zum Gesamtwerk geleistet haben.
Pro Bewerber wird nur jeweils eine Arbeit in das Verfahren aufgenommen.
Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Nominierungen durch Dritte
akzeptiert.
Der Bewerbung sind beizufügen:
Drei Exemplare des Werkes, ein Bewerbungsschreiben von höchstens einer
Seite, ein Lebenslauf von höchstens zwei Seiten sowie eine
Zusammenfassung des eingereichten Werkes von höchstens drei Seiten. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury unter Vorsitz der
Präsidenten der beiden Parlamente.
Bewerber richten ihre Bewerbung bis zum
Wissenschaftliche Dienste
Fachbereich WD 1
Geschichte, Zeitgeschichte und Politik
Platz der Republik 1
11011 Berlin e-mail: (deutsch-franzoesischer-preis@bundestag.de)
Tel.: 030-227-38630 Fax: 030-227-36464
31. Juli 2008
an folgende Adresse: Deutscher BundestagWissenschaftliche Dienste
Fachbereich WD 1
Geschichte, Zeitgeschichte und Politik
Platz der Republik 1
11011 Berlin e-mail: (deutsch-franzoesischer-preis@bundestag.de)
Tel.: 030-227-38630 Fax: 030-227-36464
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